"Der Geist ist der König der Sinne. Der Atem ist der König des Geistes."

B.K.S. Iyengar



Wissenswertes von A - Z

Allgemeinbefinden

Bitte informiere mich vor Beginn des Yoga-Unterrichts etwaige latente und gesundheitliche Probleme (Verletzungen, Migräne, Bluthochdruck, Bandscheibenvorfall, psychische Erkrankungen etc.), damit ich während des Unterrichts individuell auf dich eingehen kann. Im Zweifelsfall frage deinen Arzt bzw. Heilpraktiker, ob der Yoga-Unterricht für dich geeignet ist.

Chittama®Yoga

Neben den klassischen Hatha Yoga Körperübungen (Asanas) fließen in den Unterricht Atemübungen (Pranayama), Meditationen und Entspannungsübungen ein. Hierbei wird ein tieferer psychosomatischer Kontext berücksichtigt.  Man lernt erkennen, ob man sich noch ins Gesunde regulieren kann oder ob wir uns bereits in einer Krankheitsfalle befinden. Denn Gesundheit ist letztendlich die Fähigkeit zur Selbstregulation von Körper und Geist.

Yoga gibt uns die Möglichkeit, unser inneres Gleichgewicht zu finden und gelassener mit den Anforderungen des Alltages umzugehen. Unser Körper wird beweglicher, der Atem freier und die Konzentrationsfähigkeit gesteigert.

Speziell im Chittama®Yoga wird das persönliche Wachstum, das Erkennen und liebevolle Annehmen der eigenen Essenz sowie die Öffnung und Weitung des Bewusstseins (Chitta) gefördert und erfahrbar.

Essen

Bitte esse ca. 1,5 - 2 Stunden vor dem Yoga-Unterricht keine größeren Mahlzeiten mehr.

Ruhe

Damit wir alle von der besonderen Ruhe im Yoga-Unterricht profitieren können, stelle dein Handy bitte stumm bzw. aus.

Zeit

Der Unterrichtsraum steht dir schon etwa 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn zur Verfügung, damit du vom Alltag loslassen und im Jetzt ankommen kannst.

Zubehör

Bitte denke bei Bedarf an ein großes Handtuch zum Unterlegen, eine Wolldecke und ggf. ein kleines Handtuch.

Zuschuss Krankenkassen Yoga-Unterricht

Mein Hatha-Yoga-Kursangebot wurde durch die "Zentrale Prüfstelle für Prävention" im Auftrag der angeschlossenen Krankenkassen zertifiziert.

Versicherten einer teilnehmenden Krankenkasse können die Kurskosten im Rahmen der jeweils gültigen Satzungsregelung erstattet werden. Hierzu bitte die entsprechenden Regelungen bei der Krankenkasse des Versicherten erfragen. Die Erstattung an den Versicherten erfolgt nach Abschluss (bei regelmäßiger Teilnahme) des Präventionskurses durch die Krankenkasse.